Satzung in Auszügen
§ 1 Name und Sitz des VereinsFinanzen
1) Der Verein führt den Namen Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e. V.
2) Er hat seinen Sitz in Köln und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen unter der Nummer 4977.
§ 2 Vereinszweck
1) Zweck des Vereins ist die Errichtung, Führung und Unterstützung von Kindergärten, die auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) arbeiten. Der Verein arbeitet im Geiste des Christentums ohne konfessionelle und parteipolitische Bindung. Der Vereinszweck kann nicht geändert werden.
2) Zu seinen Aufgaben gehören weiterhin die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie die Schaffung von Möglichkeiten zur Auseinandersetzung pädagogisch interessierter Menschen mit der Waldorfpädagogik. Dazu wird eine Zusammenarbeit mit den regionalen waldorfpädagogischen Einrichtungen angestrebt.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1) Der Verein ist als Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband e. V. angeschlossen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2) Mittel des Vereins, insbesondere Überschüsse, die dem Verein aus seiner Tätigkeit, aus etwaigem Vermögen oder aus dem Betrieb sozialer und wohlfahrtspflegerischer Einrichtungen zufließen, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.