Anmeldung

und Aufnahmeordnung

Platzvergabe
Auch wenn Sie eine Platzabsage über das Portal Little Bird erhalten, bleibt Ihr Kind auf unserer internen Warteliste. Sie müssen es daher nicht noch einmal neu anmelden. Dies gilt für die Unterdrei­jährigen wie für die Überdrei­jährigen. Zu den kinder­garten­eigenen Aufnahme­terminen gibt es Einzel­einladungen zu Aufnahme­gesprächen im U3 und Ü3 Bereich. Wenn Sie bis Mitte Februar keine Einladung erhalten haben, müssen Sie davon ausgehen im Sommer für Ihr Kind keinen Platz zu erhalten. Gesonderte Absagen gibt es nicht. Ihr Kind bleibt aber auf unserer Warteliste, eine gesonderte Anmeldung für eine U3 oder Ü3 Aufnahme ist nicht erforderlich.

Anmeldung
Neben der Anmeldung im Little Bird Portal bitten wir um eine schriftliche Anmeldung Ihres Kindes direkt an den Kindergarten.
Die schriftliche Anmeldung kann formlos erfolgen
Wir benötigen nur Ihren Namen, Ihre genaue Anschrift (Adressänderungen unbedingt mitteilen), den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes, sowie eine Begründung, warum Sie Ihr Kind gerade bei uns in Obhut geben wollen.

Sie können zur Anmeldung auch den Vordruck herunterladen und ausgefüllt an unsere Adresse schicken. Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Anmeldung, und Ihre Anmeldung wird dann in eine Liste aufgenommen, die Jahrgangsweise nach der Reihenfolge des Anmeldedatums geführt wird.

Die Anmeldung für ein bestimmtes Jahr ist nicht möglich, ob ein Platz für Ihr Kind frei sein wird, ist circa ein halbes Jahr vor dem in Frage kommenden Aufnahmesommer absehbar. Sie erhalten dann von uns eine persönliche Einladung zu speziellen Aufnahmeabenden.

Eine gesonderte Anmeldung für die unterdreijährigen oder überdreijährigen Betreuung ist nicht erforderlich. Die Aufnahme der Kinder regelt sich nach unserer Aufnahmeordnung. Wir freuen uns auf die Anmeldung Ihres Kindes.

Waldorfkindergarten Köln-Volksgarten e.V.
Vorgebirgswall 29
50677 Köln

Telefon 0221 37 13 99
Fax 0221 93 49 278
info@waldorfkindergarten-koeln.de
Aufnahmeordnung

Die Eltern aufzunehmender Kinder sollen offen für die Waldorfpädagogik sein und Interesse haben, die Waldorfpädagogik zu unterstützen.

1. Zur Aufnahme eines Kindes bedarf es einer vorherigen Anmeldung an den Kindergarten.

2. An den Einführungsveranstaltungen (zu Beginn des Aufnahmekalenderjahres) für die Eltern der neu aufzunehmenden Kinder sollen die betreffenden Eltern teilnehmen, eine Verhinderung ist zu entschuldigen.

3. Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die bis zum 01.11. des Aufnahmejahres drei Jahre (über 3) und bis zum 30.05. des Aufnahmejahres 1 Jahr (unter 3) sind.

4. a) Zur Feststellung, welche Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden, finden Aufnahmegespräche statt. Diese Aufnahmegespräche bilden die Grundlage für die Aufnahme eines Kindes. Zu den Gesprächen werden die Eltern und das Kind gemeinsam eingeladen. Es werden zunächst in etwa so viele Aufnahmegespräche geführt, wie Plätze im kommenden Kindergartenjahr frei sein werden. In den Aufnahmegesprächen werden vor allem die Kindergartenreife und die Entwicklung des Kindes berücksichtigt. Dies geschieht auch im Hinblick auf die jeweiligen Gruppenkonstellationen, d.h. z.B. Kinder welchen Alters und Geschlechts die jeweilige Gruppe braucht.

4. b) Zu den Aufnahmegesprächen werden in folgender Reihenfolge eingeladen:

– Mitarbeitendenkinder
kindergartenreife Kinder der derzeit in der Einrichtung tätigen KindergärtnerInnen
– Umzugskinder
Kindergartenkinder, die vor dem Umzug der Eltern schon einen Waldorfkindergarten besucht haben,
– Nachrückende vom Vorjahr
Kinder, die im Vorjahr bereits die Altersgrenze erfüllten, für die jedoch kein Platz vorhanden war,
– Geschwisterkinder
Kinder, deren in häuslicher Gemeinschaft lebende Geschwister die Waldorfschule oder den Waldorfkindergarten besuchen,
die weiteren Kinder nach der Reihenfolge des Anmeldedatums; Anmeldungen bei anderen Waldorfkindergärten werden entsprechend berücksichtigt.

4. c) Sollten nach Berücksichtigung aller zuvor genannter Kriterien noch Plätze frei sein, werden die zuerst nach dem Stichtag (s. Ziffer 3) geborenen Mitarbeitenden- u. Geschwisterkinder zum Aufnahmegespräch eingeladen. Danach wird wieder in der Reihenfolge des Anmeldedatums vorgegangen.

4. d) Dem Kollegium bleibt es vorbehalten, gegebenenfalls über zwei Plätze der Einrichtung nach sozialen Kriterien zu entscheiden.


Die endgültige Aufnahme erfolgt mit Abschluß des Aufnahmevertrages zwischen Eltern und Kindergarten.